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Autoversicherung - Ersatzfahrzeug

Ein Ersatzfahrzeug ist ein Ersatz für ein Motorfahrzeug gleicher Kategorie, welches für eine befristete Zeit an dessen Stelle in den Verkehr gesetzt wird.

Falls Sie ein Ersatzfahrzeug benötigen, so gelten die gemäss der Police abgeschlossenen Versicherungen auch für das Ersatzfahrzeug, wenn

  • das Fahrzeug der gleichen Wagenkategorie und Preisklasse angehört;
  • die Bewilligung für die Verwendung des Ersatzfahrzeugs bei den Behörden eingeholt worden ist;
  • das Ersatzfahrzeug mit den in der Police genannten Kontrollschildern versehen ist.

Die Teilkaskoversicherung gilt weiterhin für das ersetzte Fahrzeug.

Wird das ersetzte Fahrzeug wieder mit seinen Kontrollschildern in Betrieb genommen, erlöschen die Versicherungen für das Ersatzfahrzeug.

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