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Autoversicherung - Halter

Nach Strassenverkehrsgesetz (SVG) gilt derjenige als Halter, welcher tatsächlich über das Motorfahrzeug verfügt und dieses in seinem Interesse und auf seine Kosten benützt.

In der Praxis gilt derjenige als Halter, dessen Name im Fahrzeugausweis eingetragen ist.

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