Autoversicherung - Motorfahrzeugversicherung / KfZ-Versicherung
Unter dem Begriff Motorfahrzeugversicherung bzw. KfZ-Versicherung versteht man verschiedene Versicherungen im Umfeld motorisierter Fahrzeuge. z.B.:
- KfZ-Haftpflichtversicherung
- Teilkasko oder Vollkaskoversicherung
- Insassenunfallversicherung
- Verkehrsrechtsschutzversicherung
Bei Gebrautwagen ist es üblich, dass das Fahrzeug mit der gesetzlich vorgeschriebenen
KfZ-Haftpflichtversicherung sowie der
Teilkaskoversicherung versichert ist. Bei Neuwagen, geleasten Fahrzeugen oder Jahreswagen empfiehlt es sich die
Vollkaskoversicherung anstatt der Teilkaskoversicherung abzuschliessen.
Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie trägt die Kosten des Geschädigten, falls der Versicherte einen selbstverschuldeten Unfall baut. Der Unfallgegner bekommt die Kosten seines Fahrzeuges ersetzt, die anfallen um das Fahrzeug wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Allerdings nur bis zu der Höhe des derzeitigen Wertes seines Fahrzeugs. Ist die Reparatur teurer spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden und der Geschädigte bekommt nur den Zeitwert seines Fahrzeuges. Der versicherte Unfallverursacher muss selbst nichts dazu zahlen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt auch die Kosten bei Personenschäden. Seine eigenen Kosten bekommt man bei Selbstverschuldung jedoch nicht erstattet.
Dafür gibt es die so genannte Vollkasko oder Teilkasko Versicherung. Beide sind freiwillige Zusatzversicherungen, welche den eigenen Schaden bei selbst verursachten Unfällen versichern.
