Autoversicherung - Nationaler Garantiefonds Schweiz
Was ist der Sinn des Nationalen Garantiefonds in der Schweiz, abgekürzt NGF?
Leider passieren immer wieder Fälle, in denen Schäden entstehen, in denen der Schadenverursacher nicht ermittelt werden kann oder keine Versicherung nachweisen kann. Für solche Fälle steht der Nationale Garantiefonds Schweiz ein. Gedeckt sind Sachschäden oder Personenschäden. Indirekt wird dieser Garantiefonds durch eine Abgabe der Autofahrer finanziert.
Zu beachten ist folgende Regelung: In Fällen von erheblichen Personenschaden gibt es keinen Selbstbehalt
Diese Regelung ist ab 1. Juli 2007 gültig. Wenn bei Schäden der Schadenverursacher nicht ermittelt werden kann oder wie erwähnt eine Versicherungsdeckt fehlt, muss kein Selbstbehalt von CHF 1 000 pro geschädigter Person geleistet werden. Ist jedoch ausschliesslich ein Sachschaden entstanden, bleibt der Selbstbehalt von CHF 1 000 bestehen.
Wann wird ein Fall als ein erheblicher Personenschaden eingestuft?
Sobald bei einem Schaden eine Spitalbesuch oder Arztbesuch mit Behandlung als Notwendigkeit deklariert wird. In diesen Fällen kann von einem erheblichen Personenschaden geredet werden.
Der Nationale Garantiefonds schützt die Vermögenswerte jedes einzelnen, um Schäden aus dem Fonds decken zu können und ist ein wichtiger Beitrag zum positiven Grundgedanken des Versicherungswesens.
