Autoversicherung - Neulenker
Lenker, die über 25 Jahre alt, aber noch nicht zwei Jahre lang im Besitz eines Führerausweises sind.
Der Lernfahrausweis gilt in diesem Fall nicht als Führerausweis.
Der Selbstbehalt für Neulenker beträgt in der Regel CHF 500.
Den definitiven Führerschein gibts für Neulenker nur noch, wenn sie zwei Weiterbildungstage absolvieren. Die Kurse sind obligatorisch.
