Mode

Autoversicherung - Regress

Die Frage nach dem Regressrecht stellt sich, wenn zwei oder mehrere Personen, meist aus verschiedenen Rechtsgründen, für denselben Schaden ersatzpflichtig werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Drittperson dem Versicherten einen Schaden zufügt, für den der Versicherer aufgrund des Versicherungsvertrages aufzukommen hat.

Es stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Versicherer, soweit er dem Geschädigten den Schaden ersetzt hat, die geleistete Zahlung vom Schadenverursacher zurückfordern kann. Die Regressregeln richten sich nach VVG 72 (Subrogation) und OR 51. Hat der Schadenverursacher den Schaden schuldhaft aus unerlaubter Handlung herbeigeführt, steht dem Versicherer ein Regressrecht zu (VVG 72).

Hat der Schadenverursacher gegenüber dem Geschädigten wie der Versicherer einzig aus Vertrag einzustehen, ist ein Regress des Versicherers nur im Falle von Grobfahrlässigkeit möglich (OR 51). Der Personensummenversicherung, für welche das Kumulationsprinzip gilt, ist der Regress fremd.

Autoversicherungen vergleichen

Mit welcher Autoversicherung spare ich Geld?
Der grosse Autoversicherungsvergleich der Schweiz.