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Autoversicherung - Selbstbehalt

Ein Selbstbehalt ist der Betrag, der vom Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zu übernehmen ist. Der Selbstbehalt gilt pro Schadenfall, für den die Versicherungsgesellschaft Leistungen erbringt. Die Höhe des Selbstbehalts ist in der Police festgehalten und wird vom Versicherten in Form eines Protzentsatzes oder eines fixen Betrags selber getragen.

Mit einem Selbstbehalt (SB) wird vermieden, dass viele Kleinschäden angemeldet werden. Andere Ausdrücke für Selbstbehalt sind die Begriffe "Selbstbeteiligung" und "Franchise".

Haftpflichtversicherung
Es werden Selbsthalte für 3 Arten von Lenkern unterschieden:

  • Junglenker
  • Neulenker
  • übrige Lenker

Junglenker: Als Junglenker gilt, wer das 25. Altersjahr noch nicht vollendet hat. Der Selbstbehalt beträgt in der Regel CHF 1000.

Neulenker: Hier sind Lenker gemeint, die über 25 Jahre alt sind, aber noch nicht zwei Jahre lang im Besitz eines Führerausweises sind. Der Lernfahrausweis gilt in diesem Fall nicht als Führerausweis. Der Selbstbehalt für Neulenker beträgt in der Regel CHF 500.

Übrige Lenker: Diese haben beim Schadenereignis das 25. Lebensjahr vollendet und sind seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines Führerscheins. In der Regel wird kein Selbstbehalt erhoben.

Kaskoversicherung
In der Police ist aufgeführt, bei welchen Ereignissen der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt zu tragen hat. Die Höhe der Beträge variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Beispiele für Deckungen, in denen ein Selbstbehalt vereinbart werden kann:

  • Parkschäden
  • Diebstahlschäden
  • Kollision

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