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Autoversicherung - Versicherte Person

Allgemein:
Die Person, deren Sachen, Vermögen oder Person Gegenstand des Versicherungsvertrages bildet. Sie ist auch anspruchsberechtigt. Synonym: der Versicherte.

In der Personenversicherung:
Die Person, auf deren Leben die Versicherung gestellt ist, oder für die eine Unfall- oder Krankendeckung vereinbart ist.

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