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Wann und wie kann man Autoversicherungen wechseln?

 
Sie können eine Autoversicherung kündigen:
  • bei einem Halterwechsel
  • bei Ablauf Ihres Vertrags
  • nach einem Schadensfall
  • wenn Ihr Versicherungsgesellschaft eine Prämienerhöhung ankündigt
     

Fahrzeugwechsel

Bei einem Fahrzeugwechsel besteht die Möglichkeit Ihre aktuelle Autoversicherung zu wechseln. Mit der Umschreibung der Versicherung erlischt die alte Police automatisch. Ihre alte Versicherungsgesellschaft wird Ihnen dann die nicht verbrauchte Versicherungsprämie anteilmässig zurückerstatten.

Tipp: Beziehen Sie Ihre bestehende Gesellschaft in die Offertenrunde mit ein.

Halterwechsel

Beim Halterwechsel gehen die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag auf den neuen Halter über. Der neue Halter  kann innert 14 Tagen die vorhandene Police künden. Wird der neue Fahrzeugausweis auf Grund einer anderen Haftpflichtversicherung ausgestellt, so erlischt der alte Vertrag.


Ablauf des Vertrages

Beim Ablauf der Motorfahrzeugversicherung (Ablaufdatum entnehmen Sie Ihrer Versicherungspolice) haben Sie das Recht, Ihren Versicherungsvertrag, unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist zu künden. Künden Sie den Vertrag nicht auf dieses Datum, verlängert sich dieser in der Regel stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Tipp: Halten Sie in Ihrem Kalender den Stichtag für eine Prüfung Ihrer aktuellen Versicherungspolice fest. Auf CHECKCHECK.CH können Sie immer die aktuellsten Prämien für Ihr Fahrzeug im Vergleich abfragen und sich eine Offerte erstellen lassen. Es lohnt sich.

Schadensfall

Beide Parteien können im Schadenfall (Teil-oder Totalschaden), bei dem die Versicherung eine Leistung erbringt, den Versicherungsvertrag kündigen. Beachten Sie dazu die geltenden Fristen gemäss den Vertragsbedingungen Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Kündigung durch Sie
Innert 14 Tagen nach dem Ihnen die Gesellschaft mitgeteilt hat, dass sie für den Schaden aufkommt. Die Versicherungsdeckung erlischt mit dem Eintreffen der Kündigung bei der Versicherung. Die bereits bezahlte Prämie wird Ihnen anteilsmässig zurückerstattet. Ausnahme: Der Schadenfall ereignet sich im ersten Versicherungsjahr oder es handelt sich um einen Totalschaden.

Kündigung durch die Versicherung
Spätestens bei der Auszahlung. Die Deckung erlischt 14 Tagen nach Eintreffen der Kündigung. Die bereist von Ihnen bezahlte Prämie wird anteilsmässig zurückerstattet.


Prämienerhöhung

Jede Prämienerhöhung, auch nur auf einem Teil des Versicherungsvertrages, gibt Ihnen das Recht, Ihre Police in ihrer Gesamtheit zu künden. Die Versicherungsgesellschaft muss Ihrem Versicherungsnehmer bis spätesten 25 Tage vor Ablauf des Versicherungsjahres die neuen Konditionen bekanntgeben. Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag des Versicherungsjahres bei der Gesellschaft eintreffen.

Bei einigen Versicherungen bezieht sich diese Regelung nur auf Prämienerhöhungen, bei einigen auch auf die Reduktion. Beachten Sie deshalb die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

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