Alles rund um die Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung
ist für alle, die eine Wohnung oder ein Haus gemietet oder gekauft haben
empfehlenswert.
Versichert sind die Gegenstände, welche sich im Haus, in der Wohnung, auf dem Balkon oder im Garten befinden. und welche nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Auch geliehene, gemietete und geleaste Gegenstände sind im Versicherungsschutz mit eingebunden.
Die Hausratversicherung deckt in der Regel Feuer-, Wasser- und Elementarschäden, Diebstahl von Gegenständen sowie Beschädigungen durch Dritte ab. Zusätzlich kann man Glasbruch, Wasseraustritt bei Aquarien und Wasserbetten oder Kurzschlussschäden an elektronischen Geräten versichern lassen.
Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich den Schaden so gering wie möglich zu halten, d.h.:
- gestohlene Kreditkarten und Sparbücher sind sofort zu sperren
- beschädigte Gegenstände müssen bis zur Besichtigung aufgehoben werden
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind von der Versicherungsleistung ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit behält sich der Hausratversicherer das Recht vor, die Entschädigung je nach Grad des Eigenverschuldens zu kürzen.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme sollte in etwa dem Betrag entsprechen, der aufzuwenden ist, um den Hausrat im Falle eines Totalschadens vollständig zu ersetzen.
Je höher die Versicherungssumme ist, desto höher wird auch der Beitrag ausfallen. Um eine Unterversicherung vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Versicherungssumme in gewissen Abständen zu überprüfen. Wenn Sie sich Neuanschaffungen zulegen, sollten Sie demnach auch Ihre Versicherungssumme anpassen.
Entschädigungssumme
Die in der Versicherungspolice aufgeführte Versicherungssumme entspricht im Schadenfall dem max. Betrag der Entschädigung.
Neuwert
Sie sollten darauf achten, dass die Versicherungssumme zum Neuwert abgeschlossen wird, d.h. zum heutigen Neuanschaffungspreis. Also wenn Sie die Versicherungssumme festlegen, achten Sie darauf, dass nach dem jetzigen Wiederbeschaffungspreis geschaut wird.
Wie geht man im Schadenfall vor?
- melden Sie den Schaden umgehend der Versicherung
- heben Sie beschädigte Gegenstände bis zur Besichtigung auf
- nach einem Raub oder Einbruch ist sofort die Polizei zu verständigen (machen Sie eine Liste mit allen gestohlenen Sachen und wenn möglich legen Sie Rechnungsbelege bei)
Kündigung
Sie können Ihre Hausratversicherung drei Monate vor Ablauf des Vertrages ordentlich kündigen.
Nach einem Schadenfall können Sie innerhalb von 14 Tagen kündigen. Achten Sie darauf, dass mit dem Eintreffen des Kündigungsschreibens beim Versicher die Deckung Ihrer Hausratversicherung erlischt.
Unser Tipp:
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