Sparen Sie Geld beim Wechsel der Grundversicherung
Die Leistungen in der Grundversicherung sind gesetzlich geregelt. Egal, welche Krankenkasse Sie wählen: alle haben die identischen Leistungsmerkmale. Unterschiedlich sind jedoch die monatlichen Prämie. Da die einzelnen Krankenkasse gesetzlich verpflichtet sind, jeden Antragssteller anzunehmen, können Sie jährlich die
Krankenkasse wechseln. Beachten Sie folgende Ratschläge.
Ratschlag 1: Nutzen Sie Sparmodelle aus.
Mit Sparmodellen (wie der Name bereits sagt) können sie Geld sparen. Mit dem Sparmodell HMO können Sie zum Beispiel bis zu 25% sparen. Andere alternative Versicherungsmodelle sind das Hausarzt-, das Telmed-Modell und andere Modelle. Klären Sie ab, ob Ihre Krankenkasse eines dieser Versicherungsmodelle in Ihrer Region anbietet. Andererseits müssen Sie sich an die Regeln des Sparmodells halten, sonst verfällt Ihr Rabatt.
RATSCHLAG 2: Erhöhen Sie die Wahlfranchisen bei den Krankenkassen
Wenn Sie nicht öfters zum Arzt müssen, rechnen Sie mit dem
Franchiserechner aus, ob es sich lohnt, die Franchise zu erhöhen und die anfänglichen Kosten selber zu tragen. Per Saldo zahlen Sie Ende Jahr weniger, wenn Sie die monatliche Prämieneinsparung in die Rechnung einbeziehen. Folgende Franchisen stehen bei den Krankenkassen zur Verfügung:
Erwachsene: CHF 300, 500, 1000, 1500, 2000, 2500
Kinder: CHF 0, 100, 200, 300, 400, 500, 600
RATSCHLAG 3: Splitten Sie die Grundversicherung von der Zusatzversicherung
Gemäss KVG (Krankenversicherungsgesetz) können Sie die Grundversicherung bei einer anderen Krankenkasse abschliessen als die Zusatzversicherungen?
Die Leistungen in der Grundversicherung sind gesetzlich geregelt. Egal, welche Krankenkasse Sie wählen: alle haben die identischen Leistungsmerkmale. Einem Wechsel zur billigsten Krankenkasse steht eigentlich nichts im Wege. Jede Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, Sie als Kunde in die Grundversicherung aufzunehmen. Bei der Zusatzversicherung können wählen sie das Angebot, welches von der Leistung und preislich am besten zu Ihnen passt. Es ist zu beachten, dass die Zusatzversicherung am alten Ort erst zu künden ist, sobald Sie die Aufnahmebestätigung für die neue Zusatzversicherung von der Krankenkasse erhalten haben.
RATSCHLAG 4: Die Spitaldeckung auf den Wohnkanton beschränken
Wohnen Sie in einem grösseren Kanton (zum Beispiel Kanton Zürich)? In dem Fall haben Sie Zugang zu einem entsprechend grossen und umfassenden medizinischen Dienstleistungsangebot. Eine Einschränkung kann sich in dem Fall lohnen, sofern keine speziellen gesundheitlichen andere Anforderungen an die gesundheitliche Vorsorge stellen. Die höheren Spitaltaxen müssen trotzdem von der Kasse übernommen werden, sofern es sich um eine Notfallbehandlung handelt.
Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzelnen Arbeitgeber angestellt ist, wird von diesem automatisch gegen Unfall versichert (UVG-versichert) und kann die Krankenversicherung bedenkenlos ohne Unfalldeckung abschliessen. Dies führt je nach Krankenkasse zu einem Prämienrabatt bis zu 10%.
Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist von der SUVA gegen Unfall versichert.
RATSCHLAG 6: Setzen Sie die Krankenkassen Grundversicherung während Ihres Militärservice aus
Müssen Sie während mehr als sechzig Tagen aufeinanderfolgend ins Militär? Wenn Sie die Frage mit Ja beantworten, haben Sie die Möglichkeit, alle Krankenversicherungen (inkl. Grundversicherung) zu sisiteren. Am besten kontaktieren Sie in dem Fall Ihre Krankenkasse. Für die sistierten Tage haben Sie Anrecht auf eine Prämienrückvergütung.
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