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Alternativmedizin


Unter die Alternativmedizin fallen Behandlungen und Therapien, welche nicht zur Schulmedizin gehören. Die Alternativmedizin wird auch Komplementärmedizin genannt und kann von Ärzten oder Naturheilpraktikern durchgeführt werden. Naturheilpraktiker zählen nicht zu den zugelassenen Leistungserbringern nach Krankenversicherungsgesetz (KVG). Leistungserbringer im Bereich der Krankenversicherung sind zum Beispiel Spitäler, Ärzte und Apotheker. Werden die Behandlungen und Therapien von einem Naturheilpraktiker durchgeführt, zahlt die Grundversicherung nichts an entsprechende Behandlungskosten. Wird die Behandlung durch einen Arzt mit nachgewiesener Weiterbildung in diesem Bereich durchgeführt, übernimmt die Grundversicherung für gewisse Bereiche die Kosten. Für Arzneimittel auf der Komplementärmedizin-Liste (KML) gibt es ergänzende Zusatzversicherungen.