Grundversicherung


Laut Gesetz (KVG) hat die Grundversicherung drei Altersstufen.

1. Kind: Kinder bis und mit 18 Jahre (inkl. das Jahr, in dem sie den 18. Geburtstag feiern)

2. Junge Erwachsene: Junge Erwachsene vom 19. bis einschliesslich dem 25. Lebensjahr. Junge Erwachsene erhalten bei praktisch allen Krankenkassen einen Prämienrabatt.

3. Erwachsene: Alle Erwachsenen ab dem 26. Lebensjahr.

Zusatzversicherung


Bei den Zusatzversicherungen wird häufig zwischen dem Lebens- und dem Eintrittsalter unterschieden.