Grundversicherung
Laut Gesetz (KVG) hat die Grundversicherung drei Altersstufen.
1. Kind: Kinder bis und mit 18 Jahre (inkl. das Jahr, in dem sie den 18. Geburtstag feiern)
2. Junge Erwachsene: Junge Erwachsene vom 19. bis einschliesslich dem 25. Lebensjahr. Junge Erwachsene erhalten bei praktisch allen Krankenkassen einen Prämienrabatt.
3. Erwachsene: Alle Erwachsenen ab dem 26. Lebensjahr.
Zusatzversicherung
Bei den Zusatzversicherungen wird häufig zwischen dem Lebens- und dem Eintrittsalter unterschieden.
