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Doppelversicherung

Grundversicherung:
Wenn Sie sich bei der neuen Krankenkasse anmelden, gilt diese solange als provisorisch, bis diese die Bestätigung Ihrer Kündigung von Ihrer bisherigen Krankenkasse erhalten hat. Somit muss niemand die doppelte Prämie bezahlen, vorausgesetzt Ihre Kündigung erfolgte rechtzeitig.

Zusatzversicherungen:
Wenn Sie einen Antrag auf eine Zusatzversicherung stellen, ist dieser verbindlich. Nach dem Einsenden der unterschriebenen Offerte, bleibt der Antragsteller 14 Tage gebunden (Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag, Art. 1). Wird keine Zusage erteilt, so ist der Antragsteller wieder frei. Wird jedoch eine ärztliche Untersuchung erforderlich, so bleibt der Antragsteller sogar 4 Wochen gebunden.
Bei den Zusatzversicherungen ist eine Doppelversicherung möglich, wenn der Antragsteller den Kündigungstermin bei der alten Krankenkasse verpasst hat. In dem Fall müssen beide Prämien bezahlt werden. Aber auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel, evtl. ist die neue Krankenkasse bereit den Beitritt aufzuschieben bzw. auszusetzen. Darauf besteht allerdings kein Rechtsanspruch.