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Fester Wohnsitz im Ausland

Regelung für Personen mit Wohnsitz in einem EU-Staat:

  • Man ist immer nur einem Staat bzw. dem Recht eines Staates unterstellt
  • Generell ist man in dem Staat versichert, wo man einer Beschäftigung nachgeht
  • Wenn Sie selbstständig in einem Staat und angestellt in einem anderen Staat sind, müssen Sie sich in dem Staat versichern lassen, in dessen Gebiet Sie eine abhängige Beschäftigung ausüben
  • Wenn Sie in mehreren Staaten angestellt sind, müssen Sie sich dort versichern, wo Sie wohnen
  • Arbeitsuchende müssen sich dort versichern lassen, wo Sie Ihr Arbeitslosengeld beziehen

Eine Weiterführung Ihrer schweizerischen Grundversicherung ist möglich, wenn:

  • Sie für eine Schweizer Firma oder Behörde im Ausland arbeiten, die Grundversicherung kann für zwei (max. 6 Jahre) weitergeführt werden
  • Sie keinen neuen Wohnsitz im Ausland haben