Fester Wohnsitz im Ausland
Regelung für Personen mit Wohnsitz in einem EU-Staat:
- Man ist immer nur einem Staat bzw. dem Recht eines Staates unterstellt
- Generell ist man in dem Staat versichert, wo man einer Beschäftigung nachgeht
- Wenn Sie selbstständig in einem Staat und angestellt in einem anderen Staat sind, müssen Sie sich in dem Staat versichern lassen, in dessen Gebiet Sie eine abhängige Beschäftigung ausüben
- Wenn Sie in mehreren Staaten angestellt sind, müssen Sie sich dort versichern, wo Sie wohnen
- Arbeitsuchende müssen sich dort versichern lassen, wo Sie Ihr Arbeitslosengeld beziehen
Eine Weiterführung Ihrer schweizerischen Grundversicherung ist möglich, wenn:
- Sie für eine Schweizer Firma oder Behörde im Ausland arbeiten, die Grundversicherung kann für zwei (max. 6 Jahre) weitergeführt werden
- Sie keinen neuen Wohnsitz im Ausland haben
