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Franchise

Die Versicherten müssen zuerst die Kosten für Arzt, Spital oder Medikamente übernehmen. Diese Kostenbeteiligung wird Franchise genannt. Die Krankenkasse beteiligt sich erst dann an den weiteren Kosten, wenn die vereinbarte Franchise überschritten wird.

Bei Mutterschaft wird keine Franchise fällig (sofern keine Komplikationen auftreten). Wenn der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber gegen Unfall versichert ist, wird auch keine Franchise fällig. Dies gilt für Berufs- und Nichtberufsunfälle.

Grundsätzlich hat man immer eine Franchise von CHF 300 (bei Erwachsenen) und CHF 0 (bei Kindern).Diese Franchise kann jedoch freiwillig erhöht werden. Mit einer Erhöhung der Franchise kann man die Prämie reduzieren.

Änderung der Franchise

Wenn man die Franchise senken möchte, so ist dies jeweils auf den Beginn eines Kalenderjahres möglich. Die Senkung der Franchise muss dem Versicherer bis zum 30. November oder dem letzten Arbeitstag im November (Eintreffen des Briefs beim Versicherer) schriftlich mitgeteilt werden.

Wenn man die Franchise erhöhen möchte, so ist dies jeweils auf den Beginn eines Kalenderjahres möglich. Die Erhöhung der Franchise muss dem Versicherer bis zum 31. Dezember (Feiertage beachten) oder dem letzten Arbeitstag im Dezember (Eintreffen des Briefs beim Versicherer) schriftlich mitgeteilt werden.