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Freie Arztwahl


Es besteht eine freie Arztwahl für ambulante Behandlungen. Ausgenommen sind Versicherte mit einem HMO- oder Hausarzt-Modell. Die Kosten für eine ambulante Behandlung in der näheren Umgebung von Wohn- oder Arbeitsort sind durch die Grundversicherung gedeckt. In Spitälern gibt es jedoch kaum die Möglichkeit zur freien Arztwahl. Ausnahmen bieten das Belegarztspital oder eine entsprechende Zusatzversicherung (Privat oder Halbprivat). Beim Belegarztspital wählt der Versicherte seinen Arzt bereits vor Spitaleintritt fest. Dieses System findet meistens in Privatspitälern, kleineren öffentlichen oder subventionierten Spitälern Anwendung.