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Grenzgänger

Grenzgänger und ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen mit Wohnsitz Deutschland, Frankreich, Österreich oder Italien können sich seit Inkrafttreten der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU wahlweise dort oder in der Schweiz versichern lassen.

Für eine Versicherung im Wohnland muss ein Befreiungsantrag in der Schweiz gestellt werden. Ein Befreiungsantrag ist an die zuständige Stelle in dem schweizerischen Kanton in dem Sie arbeiten zu richten.Wenn Sie sich in der Schweiz versichern lassen möchten, müssen Sie sich innerhalb von 3 Monaten bei einer Schweizer Krankenversicherung anmelden.

Grenzgänger welche Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, ihren Arbeitsort aber in Deutschland, Frankreich, Österreich oder Italien haben, müssen sich in den EU-Staaten versichern lassen