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Grundversicherung

Die Grundversicherung ist seit dem 1.1.1996 für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Die Leistungen der Grundversicherung sind durch das Krankenversicherungsgesetz genau festgelegt und sind bei allen Krankenkassen gleich. Jeder der einen Beitritt in die Grundversicherung wünscht, muss von den Krankenkassen aufgenommen werden.

Die Grundversicherung übernimmt ausschliesslich Leistungen, die im Wohnkanton des Versicherten erbracht werden. Muss der Versicherte allerdings in einem Notfall ausserhalb seines Wohnkantons Leistungen in Anspruch nehmen oder benötigt er aus medizinisch zwingenden Gründen Leistungen, welche nicht im Wohnkanton durchgeführt werden können (z.B. Organtransplantation), so sind diese ebenfalls gedeckt. Dies gilt auch bei vorübergehenden Auslandaufenthalten.