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Jahreswechsel

Wenn Sie zum Jahreswechsel Ihre Krankenkasse wechseln und sich in ärztlicher Behandlung befinden, so sollten Sie unbedingt auf das Behandlungsdatum achten. Alle Arztbesuche im alten Jahr übernimmt Ihre bisherige Krankenkasse (auch wenn die Rechnung erst im neuen Jahr eintrifft). Wenn die Behandlung im neuen Jahr fortgesetzt wird, dann bitten Sie Ihren Arzt per Jahresende abzurechnen. Dies verhindert Verzögerungen bei der Leistungsauszahlung, da sonst beide Kassen die einzelnen Posten untereinander aufteilen müssen.