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Mutterschaft

Die Mutterschaft umfasst die gesamte Schwangerschaft, die Geburt und die Zeit nach der Geburt, d.h. Wochenbett und Stillzeit. Auf die Leistungen bei Mutterschaft wird in der obligatorischen Grundversicherung auf Franchise und Selbstbehalt verzichtet. Allerdings gilt das nur für Leistungen die im Krankenversicherungsgesetz geregelt sind. Heisst Kontrolluntersuchungen, Ultraschallkontrollen, Geburtsvorbereitungskurs, Entbindung, die Betreuung durch eine Hebamme und Stillberatungen.
Wenn im Falle von Komplikationen Therapien und Medikamente nötig werden, fallen diese hingegen unter Franchise und Selbstbehalt. Darunter fallen z.B. Hospitalisation zur Vermeidung einer Frühgeburt, die Behandlung von Schwangerschaftsdiabetes und Infektionen oder eine psychotherapeutische Behandlung von Depressionen nach der Geburt. Im Fall von einem Kaiserschnitt ist die Rechtslage nicht eindeutig. Sie können auf Nummer sicher gehen und dann die tiefste Franchise (CHF 300) wählen, um die Kosten bei einem chirurgischen Eingriff mit Kaiserschnitt so gering wie möglich zu halten.