Selbstbehalt in der Grundversicherung
Den Betrag, den der Versicherte bei Leistungsbeanspruchung von Arzt, Spital und Medikamenten selber tragen muss, nennt man Selbstbehalt. Dieser Betrag ist nicht frei wählbar und eine prozentuale Übernahme der Kosten.
Berechnung: 10% von den Gesundheitskosten minus Franchise
Unter Gesundheitskosten versteht man die Kosten für Arzt, Spital und Medikamente. Wenn die Gesundheitskosten den Betrag der Franchise erreicht haben, übernimmt der Versicherte einen Selbstbehalt von 10% bis zu einem Betrag von maximal CHF 700, d.h. der Selbstbehalt kommt erst dann zur Anwendung, wenn die Franchise aufgebraucht ist.
Selbstbehalt für Kinder und Familien
Der Selbstbehalt für Kinder beträgt CHF 350. Sind mehr als 2 Kinder einer Familie bei der gleichen Krankenkasse versichert, ist der Selbstbehalt für alle Kinder auf CHF 700 beschränkt.
Ausnahme Medikamente
Seit dem 01.01.2006 erhöht sich der Selbstbehalt für Originalmedikamente von 10% auf 20%, wenn von diesen ein Generikum erhältlich ist. Der Selbstbehalt für das Generikum bleibt unverändert bei 10%.
Ausnahme:
- Aus medizinischen Gründen kann kein Generikum genommen werden
- Wenn die Preisdifferenz zwischen Original und Generikum unter 20% liegt, bleibt der Selbstbehalt von 10%
