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Unfalldeckung

Die obligatorische Grundversicherung mit Unfalldeckung deckt die Heilungskosten bei Krankheit und auch bei Unfall ab. Der Versicherte hat Anspruch auf Behandlung, Unterkunft und Verpflegung. Wenn eine Behandlung im Ausland nötig wird, so erhält der Versicherte höchstens den doppelten Betrag der Kosten zurück, die bei einer Behandlung in der Schweiz entstanden wären.

Für Kinder ist eine Unfalldeckung in der Krankenversicherung obligatorisch.

Wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, können Sie die Krankenversicherung ohne Unfalldeckung abschliessen und von tieferen Prämien profitieren. Sie sind dann automatisch bei Ihren Arbeitgeber gegen Unfall versichert und profitieren von ca. 10% Prämienrabatt in Ihrer Krankenversicherung.