Krankenkassen richtig kündigen und Krankenkassen Prämien sparen
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Jährlich kommuniziert das BAG/Bundesamt für Gesundheit ungefähr im Zeitraum September/Oktober die offiziellen Krankenkassen Prämien für das kommende Jahr. Bisherige Erfahrungen haben jedes Jahr eine deftige Prämienerhöhung gezeigt. Auch für dieses Jahr wird wieder ein Aufschlag vorausgesagt. Und die Rechnung zahlt wie immer der private Konsument. Für die Schweizer Bevölkerung explodieren die Kosten schleichend.
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Der schleichende Anstieg der Prämien ist ein taktischer Zug der Gesundheitsverantwortlichen. Dadurch hoffen sie, dass die Erhöhungen vom Schweizer Volk nicht wahrgenommen wird. Das müssen wir uns nicht gefallen lassen. Haben Sie gewusst, dass Sie unter Umständen sogar weniger Prämie als im Vergleich zum Vorjahr bezahlen müssen? Das Prozedere läuft immer gleich ab: Vergleichen Sie sorgfältig die kommunizierten Krankenkassenprämien und wählen sie für sich die passende Gesellschaft mit dem passenden Versicherungsmodell aus. Es ist wichtig, dass Sie die Offerten anfordern, Sobald Sie sicher sind, dass Ihr Antrag für die Grundversicherung bei der Gesellschaft ist, könnnen Sie die Grundversicherung der bestehenden Krankenkasse kündigen.
Fast alle Krankenkassen-Mitglieder können auf diese Art und Weise einen beträchtlichen Teil der Krankenkassen Prämien einsparen. In etlichen Kantonen ist der Prämienanstieg für nahezu sämtliche Versicherten erfahrungsgemäss vermeidbar. Die empirischen Analysen beruhen auf den offiziell veröffentlichten, definitiven Prämien vom Bundesamt für Gesundheit BAG. Auch Versicherte, die ihr Versicherungsmodell nicht kündigen wollen, haben in den meisten Fällen die Möglichkeit, nächstes Jahr weniger für ihre Krankenkasse zu bezahlen. Ein Wechsel und Kündigung der Krankenkasse mit dem gleichen Versicherungsmodell senkt bei ca. 80% der Fälle die Prämie für das nächste Jahr.
Zum Glück sind die Versicherten diesem massiven Prämienanstieg nicht schutzlos ausgeliefert. In den meisten Kantonen können 99% aller Versicherten durch einen Wechsel der Krankenkasse und des Versicherungsmodells die Prämienerhöhung vermeiden.
Suchen Sie noch heute Ihre zukünftige Krankenkasse und kündigen Sie rechtzeitig auf Ende November des laufenden Jahres die Grundversicherung. Zusatzversicherungen müssen je nach Kündigungskonditionen auf Ende Juni des laufenden Jahres oder Ende September gekündigt werden. Des weiteren gibt es die Regelung, dass Standardversicherungen mit Franchise von CHF 300 per Ende März auf Ende Juni des laufenden Jahres kündbar sind. Scheint kompliziert zu sein, ist es aber nicht.
Beachten Sie unbedingt folgende Ratschläge für eine wirksame Kündigung
Damit die Kündigung gültig ist und der Wechsel auf nächstes Jahr möglich, muss das Kündigungsschreiben - am besten per eingeschriebenem Brief - bis Ende November des letzten offiziellen Arbeitstages bei der bestehenden Krankenkasse angekommen sein. Achtung: es gilt nicht das Datum des Poststempels, sondern das Empfangsdatum. Die Kündigungsfristen sind allgemein gültig.
Betreffend Zusatzversicherung beherzigen Sie folgende Informationen:
- Erst kündigen, wenn die neue Krankenkasse die Aufnahme vorbehaltlos bestätigt hat. Ist diese noch ausstehend, nur die Grundversicherung kündigen.
- Vorbehalte können mit oder ohne zeitliche Vorbehalte erfolgen. Ein Vorbehalt bedeutet, dass keine Ansprüche im Krankheitsfall für die aufgeführten Krankheiten im Vorbehalt gestellt werden können.
- Die Gesundheitsfragen im Fragekatalog müssen wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllt werden. Wenn die Krankenkasse bei einem Krankheitsfall die nicht wahrheitsgetreue Beantwortung nachweisen kann, besteht das Risiko, dass eine verminderte oder gar keine Leistung bezahlt wird und ein Vorbehalt nachträglich einbedingt wird.