Die Grundversicherung hat bei allen Krankenkassen den gleichen Leistungsumfang.
Was heisst gleiche Leistung?
Die Leistungen in der Grundversicherung sind gesetzlich verankert und bei allen Krankenkassen identisch.
Bei der Wahl von Alternativen Modellen gibt es im Vergleich zum Standard-Modellen Einschränkungen im Bezug auf die freie Wahl des Arztes, Therapisten etc.
Die Grundversicherung umfasst grob folgende Leistungen:
- Spitalaufenthalt im Wohnkanton in der allgemeinen Abteilung
- Beschränkte Anzahl Sitzungen bei, Chiropraktikern, Physiotherapien, Ernährungsberatung etc.
- Transporte und Rettungsaktionen: 50% und max. CHF 5 000 pro Jahr
- Kuren und Pflegeleistungen im limitierten Rahmen
- Arzneimittel, die in der Liste aufgeführt sind
- Notwendigen ärztlichen Leistungen bei der Mutterschaft
- Gewisse medizinischen Präventionsmassnahmen
Unterschiedliche Prämien
Die Prämien unterscheiden sich aufgrund verschiedener Kriterien. Prämienregionen, Altersklassen, Franchise, Wahl des Versicherungsmodells und einschliessen oder ausschliessen der Unfalldeckung in die Krankenkassen Grundversicherung. Die Prämien werden jährlich festgelegt. Die Krankenkassen haben den Auftrag, die medizinische Grundversicherung sicherzustellen und müssen die Dienstleistung kostendeckend anbieten. Die Prämien werden jährlich vom Bundesamt für Gesundheit BAG bewilligt.
Kündigungsfrist
Wenn Sie die Kasse auf den 1. Januar des folgenden Kalenderjahres wechseln möchten, muss die Kündigung (am besten per Einschreibebrief) spätestens am letzten Arbeitstag im November des Vorjahres bei der betroffenen Krankenkasse eintreffen. Wenn die Franchise auf CHF 300 festgelegt ist, kann ein Wechsel auch auf Mitte Jahr, per 30. Juni 2011, erfolgen. In diesem Fall muss das Kündigungsschreiben spätestens am letzten Arbeitstages vom Monat März bei der betroffenen Krankenkasse eintreffen. Als weitere Ausnahme können Krankenversicherungen bis Ende Mai gekündigt werden, sofern die Krankenkasse die Prämien während des Jahres erhöhen würde.