Kredite - Kreditgeber
Ein Kreditgeber kann gesetzlich jede natürliche oder juristische Personen (Privatpersonen oder Gesellschaften) sein, die gewerbsmässig Konsumkredite gewährt. Für die Tätigkeit im Kreditgeschäft ist eine Bewilligung des Kantons resp. der Eidgenossenschaft erforderlich. Alle Kreditgeber fallen unter das Konsumkreditgesetz (KKG).
Gemäss dem neuen Konsumkreditgesetz (2003) wird der Kreis weiter gezogen. Als Beispiel gilt der Arbeitgeber, der seinem Mitarbeiter einen Kredit gewährt sowie der Händler, der ab und zu einem einzelnen Kunden eine Abzahlung des erworbenen Produkts gewährt. Sollte der Händler diese Praxis systematisch ausüben, ist dies als gewerbsmässige Praxis zu betrachten und wird auch als Kreditgeber betrachtet.. Steigert ein Händler aber seinen Umsatz, indem er systematisch Abzahlungskäufe abschliesst, so handelt er gewerbsmässig und muss er unseres Erachtens als Kreditgeber im Sinne des KKG bezeichnet werden. Wenn ein Verwandter oder Bekannter einen "Freundschaftskredit" gewährt, wird dies natürlich nicht als gewerbsmässig taxiert.
In unserem Vergleich sind die bekannten Schweizer Kreditgeber vorhanden:
