Kredite - Kreditvertrag
Ein Konsumkreditvertrag ist schriftlich abzuschliessen. Verstösst der Vertrag gegen die Formvorschriften, so ist er gemäss Konsumkreditgesetz nichtig. Der Kreditnehmer hat Anspruch auf eine Kopie des Vertrags. Der Vertrag umfasst Angaben über:
- Nettobetrag des Kredit
- Effektiver Jahreszins
- Bedingungen, unter denen der Zinssatz und die Kosten geändert werden können
- Angabe der gesamten Kosten, neben dem effektiven Jahreszins
- Höchstgrenze des Kreditbetrags (optional)
- Rückzahlungsmodalitäten, d.h. Betrag, Anzahl und zeitliche Abstände resp. Zeitpunkt der Zahlungen
sowie wenn möglich der Gesamtbetrag dieser Zahlungen
- Hinweis auf Zinserlass und Kostenentschädigung auf die nicht beanspruchte Kreditdauer
- Widerrufsrecht und Widerrufsfrist
- allfällig verlangte Sicherheiten
- Teil des Einkommens, der der Kreditfähigkeitsprüfung zu Grunde gelegt worden ist.
Zudem ist zu beachten:
- Bei Minderjährigen bedarf es der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
