Kredite - Meldepflichten

Kreditnehmer sind verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen die Adressänderung und Namensänderungen an den Kreditgeber bekanntzugeben. Zusätzliche Aufwände für die Ermittlung der neuen Adresse des Kreditnehmers werden dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt.