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26.11.2008 09:30
Menschen schliessen Kreditverträge ab, wenn sie nicht gerade flüssig
sind und Geld benötigen. Der Verwendungszweck ist vielfältig: Ferien,
Ausbildung, Konsumgüter, ein neues Auto und vieles mehr. Die relativ
hohen Zinskosten werden in Kauf genommen. Was unternimmt der Staat, um
uns vor einer Schuldenfalle zu schützen?
Der Gesetzgeber hat eine ganze Reihe von Vorschriften zum Schutz der Konsumenten aufgestellt:
- Kreditfähigkeitsprüfung:
Vor Vertragsabschluss führt die Kreditgesellschaft eine vorgeschriebene Kreditfähigkeitsprüfung durch.
- Alle beantragen Kredite werden der Informationsstelle für Konsumkredite (IKO) gemeldet. Ebenfalls werden Zahlungsausstände des Konsumenten an die IKO gemeldet.
- Der maximale Höchstzinssatz (zurzeit maximal 15% inkl. Kosten) darf nicht überschritten werden.
- Jeder Kreditnehmer hat ein Rücktrittsrecht (Bedenkfrist) von 7 Tagen hat.
Allgemein sollte sich jeder einige Überlegungen anstellen, bevor ein Kredit beantragt wird:
- Brauche ich wirklich den Kredit oder kann ich die Anschaffung nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschieben (Sparen statt Kredit)?
- Reicht mein monatliches Budget, um den gewünschten Kredit zurückzuzahlen?
- Gibt es mögliche Ausgaben in der Zukunft, die mein Budget auseinanderreissen würden?
- Habe ich mit einem guten Freund oder Freundin die Sache besprochen? Vielleicht gibt es noch andere Lösungsalternativen
- Gibt es Möglichkeiten, wie ich unentdeckte Sparpotentiale besser ausschöpfen kann? Das Internet ist voll von Spartipps, zum Beispiel vergleichen Sie bei CHECKCHECK.CH Ihre Versicherungen, Krankenkassen nach den günstigsten Prämien...meistens können Sie bereits hier viel Geld sparen.
Grundsätzlich spricht aber nichts gegen eine Kreditaufnahme, sofern die Rückzahlung im vernünftigen Masse getragen werden kann. Jedoch, weder der Staat noch die Kreditgesellschaften sind daran interessiert, dass der Kreditnehmer in eine Überschuldung gerät.
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