Leasing - Mehrkilometer
Die Leasingrate wird mit der Annahme der vorher vereinbarten Kilometer pro Jahr berechnet und vereinbart. Sollte der Leasingnehmer Kilometer zurücklegen, muss für jeden Kilometer der zum voraus vereinbarte Kilometerpreis bezahlt werden. Diese Differenz wird zu Lasten des Leasingnehmers pro zuviel gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt.
Andererseits erhält der Leasingnehmer bei weniger Kilometern einen Anteil zurück.