Leasing - Leasing Occasion
Occasionsfahrzeuge können auch geleast werden. Je nach Fall gilt eine maximale Dauer von 4 Jahren. Von der ersten Inverkehrssetzung bis zum Ablauf des Leasingvertrags dürfen in der Regel 96 Monate nicht überschritten werden. Die Marke, Modell, Zusatzoptionen, Farbe usw spielen auch eine wichtige Rolle. Die Mindestfinanzierungssumme bei Occasionen beträgt je nach Gesellschaft ca. CHF 15 000.
Wichtiger Hinweis zur Besteuerungsart
Fragen Sie beim Lieferanten nach der Besteuerungsart: Ist das Fahrzeug differenz- oder regelbesteuert? Bei Differenzbesteuerung (Margenbesteuerung) ist die Leasinggesellschaft beim Kauf des Leasingobjekts nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Sobald ein Privater der Verkäufer des Leasingobjekts ist, kann die MWST von der Leasinggesellschaft nicht abgezogen werden. In der Regel erhöht sich - über den Daumen gerechnet - der Leasing Preis um die nicht abzugsberechtigte Mehrwertsteuer (7.6%).