Wichtiger Hinweis zur Besteuerungsart
Fragen Sie beim Lieferanten nach der Besteuerungsart: Ist das Fahrzeug differenz- oder regelbesteuert? Bei Differenzbesteuerung (Margenbesteuerung) ist die Leasinggesellschaft beim Kauf des Leasingobjekts nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Sobald ein Privater der Verkäufer des Leasingobjekts ist, kann die MWST von der Leasinggesellschaft nicht abgezogen werden. In der Regel erhöht sich - über den Daumen gerechnet - der Leasing Preis um die nicht abzugsberechtigte Mehrwertsteuer (7.6%).