Ratgeber Leasing - Können Sie Ihren Leasingvertrag vorzeitig kündigen?
Was für Rechte haben Sie als Leasingnehmer, wen die Garage das Leasingobjekt nicht standesgemäss repariert? Haben Sie ein Kündigungsrecht?
Ausgangslage
Wir gehen davon aus, Sie haben ein Leasingfahrzeug, welches 2 Jahre alt ist und ca. 22.000 km auf dem Tacho hat. Von Anfang an hatte diese Leasingfahrzeug diverse Defekte und steht nun jeden zweiten Monat in der Garage.
Können Sie sich wehren?
Sie haben ein Recht darauf, dass Mängel an Ihrem Leasingfahrzeug kostenlos behoben werden. Sie können von der Leasing-Gesellschaft verlangen, dass die Garage den Mangel beseitigt. Es ist nicht zumutbar, dass Sie das Leasingfahrzeug immer wieder für eine erfolglose Reparatur in die Garage bringen müssen. Ungefähr 4 Versuche sind zumutbar.
Unser Tipp
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Erstellen Sie eine Tabelle mit allen Reparaturen und ob die Defekte gelöst wurden oder nicht.
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Schicken Sie diese an Ihre Garage sowie an Ihre Leasing-Gesellschaft.
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Tritt danach derselbe Defekt auf, können Sie Ihren Leasingvertrag ausserordentlich kündigen.
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In diesem Fall kann sich die Leasing-Gesellschaft nicht auf Ihre Ansprüche bei vorzeitiger Vertragsauflösung berufen.
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Die bezahlten Leasingraten können Sie zurückverlangen. Sie müssen nur die Nutzungsentschädigung für das Leasingfahrzeug bezahlen. Diese beträgt je nach Fahrzeug und pro 1000 gefahrene Kilometer 0,3% bis 0,7% des Kaufpreises.