Welche Informationen sind für die Kreditnehmer wichtig aus dem Konsumkreditgesetz?

Das revidierte Konsumkreditgesetz wurde per 1. Januar 2003 eingeführt und dient zum Schutz des Kreditnehmers, v.a. vor Überschuldung. Sie ist eine landesweit einheitliche Rechtsgrundlage für die Vergabe von Konsumkrediten.

Die zentralen Punkte sind:

  • Die Kreditgeber sind verpflichtet, alle Kreditanträge auf deren Tragbarkeit (die obligatorische Kreditfähigkeitsprüfung) zu überprüfen, damit kein Antragssteller in eine Überschuldung hineinrutscht.
  • Die Kreditgeber müssen die gewährten Konsumkredite an IKO melden.
  • Der Kreditnehmer hat ein Widerrufsrecht von 7 Tagen (ausser bei Kontoüberzügen)
  • Der Höchstzinssatz darf von den Kreditgebern nicht überschritten werden. Dieser beträgt zur Zeit 15%.

Der Geltungsbereich

Unter dieser Regelung fallen alle Kredite, die keine bestimmte Sicherheiten verpfändet haben, nicht innert 3 Monaten zurückbezahlt werden müssen und innert 12 Monaten nicht mehr als 4 Raten zurückbezahlt werden müssen. Die Kreditsumme liegt zwischen CHF 500 und CHF 80'000. Ebenfalls als Konsumkreditverträge gelten bestimmte Leasingverträge für den privaten Gebrauch sowie Kredit-/Kundenkarten und Überziehungskredite.

Weitere Regelungen

  • Der Vertrag muss schriftlich geregelt werden
  • Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen VertreterIn zwingend.
  • Werden die Formalitäten nicht eingehalten, so ist der Vertrag nichtig.
  • Die vorzeitige Rückzahlung des Kredits ist möglich. Die zukünftigen Zinszahlungen sind zu erlassen, aber der Kreditgeber hat Anrecht auf eine angemessene Ermässigung der Kosten.
  • Der Kreditgeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die offenen Teilzahlungen mehr als 10% des Netto Kreditbetrags / Barzahlungspreises ausmachen.
  • Der Kreditnehmer kann nicht mit einem Wechsel oder Check die monatlichen Raten bezahlen.
  • Der effektive Zinssatz ist auszuweisen und die Kalkulation basiert auf den Regelung und der Formel im Konsumkreditgesetz.
Durch diese Gesetzesbestimmungen und Regelungen wird der Kreditnehmer geschützt. Besonders der Höchstzinssatz und die Massnahmen zur Überschuldung helfen mit. Es ist aber jeder einzelne aufgefordert, die Selbstverantwortung wahrzunehmen und sich die notwendigen Gedanken zu machen.