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Jeder Selbstständige oder Freiberufler, welcher schon mal auf der
Suche nach einem Kredit war weiss, dass Kredite für Selbstständige
nicht leicht zu finden sind. Gute Konditionen sind leider auch eine
Seltenheit.
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Besondere Merkmale von Krediten für Selbstständige
Wenn ein Angestellter einen Kredit beantragen möchte, wird die wirtschaftliche Bonität anhand seiner finanziellen Lage ermittelt. Das geschieht in der Regel anhand von Einkommensnachweisen, wie z.B. Lohnabrechnungen oder Steuerrechnung.
Bei Selbstständigen ist diese Vorgehensweise nicht möglich, da sich dieser nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befindet. Von daher erfolgt die Prüfung der wirtschaftlichen Bonität anhand anderer Unterlagen; wie z.B. die definitive Steuerklärung.
Selbstständige werden einer viel genaueren Prüfung unterzogen. Dies hängt mit dem vermeintlich höheren Ausfallrisiko zusammen, welche Selbstständige mit sich bringen. Wirtschaftliche Risiken treffen Selbstständige und Freiberufler meist direkter und unvermittelter als Angestellte. Aus diesem Grund befürchten die Kreditinstitute, dass Selbstständige ihre Tilgungsraten nicht mehr zahlen können.
Wer gilt als Selbstständiger bzw. Freiberufler?
- alle Personen, die auf eigene Rechnung, eigenes Risiko und eigene Verantwortung eine Tätigkeit ausüben
Begriffliche Erklärung
Freiberufler sind Selbstständige, die eine freie wissenschaftliche, schriftstellerische, unterrichtende oder künstlerische Tätigkeit ausüben. Das entspricht „freien“ Berufen wie z.B. Ärzte, Architekten, Journalisten, Rechtsanwälte oder Steuerberater.
Selbstständige mit Gewerbeanmeldung sind verpflichtet aufgrund ihrer Tätigkeit ein Gewerbe anzumelden. Hierunter fallen z.B. Personalvermittlungen, Makler oder Pflegedienste.
Sonstige Selbstständige sind z.B. Vermögensverwalter.
In der Regel hat diese Einstufung (Freiberufler oder Selbstständig mit Gewerbe) keine Auswirkungen auf die Kreditvergabe. Die Bedingungen und Konditionen sind gleich.
Welche Voraussetzungen zur Beantragung eines Kredites für Selbstständige müssen erfüllt sein?
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selbstständige bzw. freiberufliche Tätigkeit sollte mindestens 1 Jahr bestehen
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keine negativen Einträge im Betreibungsauszug
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vorweisen von entsprechenden Sicherheiten
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