Kreditkarten - Haftung bei Kreditkarten

Melden Sie den Verlust einer Kreditkarte an das Kreditkarteninstitut umgehend. Für den Kreditkarten Inhaber bedeutet dies keine oder beschränkte persönliche Haftung bei Diebstahl oder Missbrauch, sofern die Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Grob fahrlässige Verletzung der Verpflichtungen des Karteninhabers  wären zum Beispiel keine sorgfältige Aufbewahrung der Karte oder die Geheimhaltung des PIN  oder die umgehende Meldung nach Bekanntwerden des Verlustes.

Normalerweise gibt es eine 30-tägige Beanstandungsfrist durch den Kreditkarten Inhaber, die schriftlich gegenüber der Kreditkarteninstitut beanstandet werden muss. Überprüfen Sie deshalb innerhalb der Fristen Ihre Kreditkartenbuchungen auf ihre Richtigkeit (siehe auch Online Access).

Grundsätzlich sind aber im Einzelfall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten, da dort die Haftungsbedingungen aufgeführt werden müssen. Wir bieten Ihnen untenstehend eine Kreditkarten Suche an mit der Möglichkeit, die Haftungsbedingungen auf der Detail- und Vergleichsseite miteinander zu vergleichen.

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