Neue 13- stellige AHV-Nummern für besseren Datenschutz
Die alte AHV-Karte wird ersetzt. Seit dem 1. Juli 2008 werden für die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV, die Invalidenversicherung IV und die EO neue 13-stellige Nummern verwendet.
Verschlüsselte Informationen für mehr Datensicherheit
Wer in der Schweiz Rentenbeiträge zahlt oder Leistungen daraus bezieht, erhält einen AHV-Ausweis. Jeder Versicherte erhält eine eigene Karte mit seinem Namen, Vornamen und seinem Geburtsdatum. Eine 11-stellige Nummer enthielt verschlüsselte Informationen über Geschlecht, Anfangsbuchstaben des Nachnamens und der Staatsangehörigkeit des Versicherten.
Den aktuellen Anforderungen des Datenschutzes genügte dies nicht mehr und deswegen wurde eine neue 13-stellige Nummer per 1. Juli 2008 eingeführt. Diese lässt keine Rückschlüsse mehr auf den Versicherten zu, die neue Nummer ist völlig anonym und zufällig. Dies dient einer höheren Sicherheit gegenüber Datenmissbrauch und der zunehmenden Verwendung von persönlichen Daten um Profile eines Jeden für unterschiedliche Zwecke (Marketing, Risikoprofile etc.) ..
Ein grosser Vorteil ist, dass die Nummer sich nicht mehr bei Namensänderungen durch eine Heirat oder Scheidung ändert. Jeder erhält eine eindeutige Nummer und behält diese. Das reduziert die Fehler bei der Beitragsabrechnung. Wurden bis Dato nicht alle Nummern bei der Berechnung der Rente berücksichtigt, entstanden Beitragslücken. Dies konnte zu erheblichen Rentenkürzungen führen.
Inskünftig müssen Arbeitgeber bei neuen Mitarbeitern nicht mehr die AHV-Karte zwingend einreichen. Der Arbeitgeber informiert die Ausgleichskasse und diese erstellen einen Versicherungsnachweis.

AHV-Nummer wird zur Sozialversicherungsnummer
Mit der Gesetzesänderung für die Einführung der neuen AHV-Nummer wurde auch die Grundlage dafür geschaffen, dass sie als Sozialversicherungsnummer in allen bundesrechtlich geregelten Sozialversicherungen verwendet werden kann – also z.B. in der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung, in der Militärversicherung oder bei den Familienzulagen in der Landwirtschaft. Damit ist u.a. die Grundlage dafür gegeben, dass die neue AHV-Nummer auf der künftigen Krankenversichertenkarte eingetragen sein wird.
Darüber hinaus erlaubt die gesetzliche Grundlage die Verwendung der AHV-Nummer im Bereich der privaten Kranken- und Unfall-Zusatzversicherungen, der Bundessteuern, der Militärverwaltung und bei der ETH. Sie ermöglicht den Kantonen und Gemeinden den Einsatz der Nummer bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien, der Sozialhilfe, den Steuern und der Bildung.
Die Gesetzesgrundlage definiert zudem, unter welchen Bedingungen die Sozialversicherungsnummer über den oben beschriebenen, klar definierten Kreis hinaus verwendet werden darf. Primäre Voraussetzung ist, dass jeweils eine besondere gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird.
Ablauf der Einführung
Die Umstellung ab 1.7.08 löst für die Versicherten (Arbeitnehmer/innen, Selbstständigerwerbende, Nichterwerbstätige, Rentner/innen) keinen Handlungsbedarf aus. Sie werden rechtzeitig und automatisch entweder über ihre Arbeitgebenden oder von ihrer Ausgleichskasse mit den nötigen Informationen versorgt. Es muss auch niemand ab einem bestimmten Datum die neue AHV-Nummer kennen. Die AHV kann die Versicherten weiterhin über ihre bisherige Nummer identifizieren.
Ihre neue AHV-Nummer erfahren die Versicherten spätestens mit der Zustellung des neuen AHV-Ausweises im Kreditkartenformat. Die Rentnerinnen und Rentner erhalten diesen von ihrer AHV-Ausgleichskasse voraussichtlich im August 2008, die Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen im September/ Oktober 2008. Die nicht selbstständig Erwerbstätigen erhalten den AHV-Ausweis in aller Regel von ihrem Arbeitgeber, in besonderen Fällen von ihrer Ausgleichskasse im ersten Quartal 2009.
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Informationen:
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- Auf dem Individuellen Konto (IK) werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowei Betreuungsgutschriften aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen. Fehlende Beitragsjahre führen in der Regel zu einer Kürzung der Versicherungsleistungen.
- Wenn Sie sich über Ihre Einzahlungen erkundigen möchten, wenden Sie sich an die letzte aufgeführte Ausgleichskasse auf Ihrer AHV-Karte.
- Die Nummern in den Feldern stehen für die zuständige Ausgleichskasse. Im Telefonbuch auf der letzten Seite sind die Ausgleichskassen mit Ihren Nummern verzeichnet.
- Eine Aufstellung aller Beitragsjahre und Beträge erhalten sie kostenlos bei der Ausgleichskasse. Sie können auch gleich auf der Website der AHV einen Auszug Ihres Individuellen Kontos (IK) bestellen.
- Für jedes Kalenderjahr sollten Beiträge aufgeführt sein. Beitragslücken können innerhalb von 5 Jahren gedeckt werden. Beitragslücken die älter als 5 Jahre sind, können nicht mehr gedeckt werden. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie keine Beitragslücken haben. Dies führt zu einer Kürzung Ihrer AHV-Rente!
- Einkommen des laufenden Jahres sind erst auf dem Kontoauszug des folgenden Jahres vermerkt.
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