Lebensversicherung: Sicherheit von Kundengeldern in der Schweiz
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Die aktuelle Krise auf den weltweiten Finanzmärkten wirft auch Fragen auf über die Sicherheit der Gelder bei Schweizerischen Lebensversicherungs-Gesellschaften.
Diese unterstehen in der Schweiz der strengen Aufsicht durch das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV). Die Ansprüche der Versicherten sind durch ein dichtes Netz von Sicherheitsbestimmungen gesichert. |
Eigenmittel zur Sicherstellung der vertraglichen Leistungen
Daneben ist fundamental wichtig, dass die Gesellschaften über genügend Eigenmittel verfügen, um zahlungsfähig zu bleiben. Dies wird auch von Bundesgesetzen vorgeschrieben. Die Kontrolle über Einhaltung dieser Vorschriften obliegt dem BPV. Das Ziel ist klar: Sicherstellen der vertraglichen Leistungen.
Im weiteren bestehen Sicherheitsfonds, welche vom Geschäftsvermögen getrennt sind und vom BPV ebenfalls monatlich kontrolliert werden, wobei sämtliche Anlagen strengen Vorschriften und Bewertungsrichtlinien unterliegen.
Ansprüche der Versicherten abgesichert
Die Ansprüche der Versicherten sind somit grundsätzlich vielfältig abgesichert und viele Gesellschaften übertreffen die gesetzlichen Auflagen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich sicherlich das Gespräch mit Ihrem zuständigen Berater.
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