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Lebensversicherung: Sicherheit von Kundengeldern in der Schweiz

Sicherheit von Kundengeldern 
Die aktuelle Krise auf den weltweiten Finanzmärkten wirft auch Fragen auf über die Sicherheit der Gelder bei Schweizerischen Lebensversicherungs-Gesellschaften.

Diese unterstehen in der Schweiz der strengen Aufsicht durch das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV). Die Ansprüche der Versicherten sind durch ein dichtes Netz von Sicherheitsbestimmungen gesichert.

Eigenmittel zur Sicherstellung der vertraglichen Leistungen

Daneben ist fundamental wichtig, dass die Gesellschaften über genügend Eigenmittel verfügen, um zahlungsfähig zu bleiben. Dies wird auch von Bundesgesetzen vorgeschrieben. Die Kontrolle über Einhaltung dieser Vorschriften obliegt dem BPV. Das Ziel ist klar: Sicherstellen der vertraglichen Leistungen.

Im weiteren bestehen Sicherheitsfonds, welche vom Geschäftsvermögen getrennt sind und vom BPV ebenfalls monatlich kontrolliert werden, wobei sämtliche Anlagen strengen Vorschriften und Bewertungsrichtlinien unterliegen.

Ansprüche der Versicherten abgesichert

Die Ansprüche der Versicherten sind somit grundsätzlich vielfältig abgesichert und viele  Gesellschaften übertreffen die gesetzlichen Auflagen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich sicherlich das Gespräch mit  Ihrem zuständigen Berater.




Autoren

Unsere Vorsorge Experten:
Claude Rebetez
Martin Studer

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