Welcher Vorsorgetyp bin ich?

Neben der staatlichen Altersvorsorge (AHV) und der beruflichen Vorsorge (BVG) benötigen wir zunehmend die 3. Säule – die private Vorsorge –, um den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung zu sichern. Dabei wird die 3. Säule in eine gebundene Vorsorge – die Säule 3a – und in eine freie Vorsorge – die Säule 3b – unterteilt.

Das Schweizer-Gesetz sieht für das Vorsorgesparen in der Säule 3a zwei Möglichkeiten vor: das 3a-Vorsorgekonto und die 3a-Vorsorgepolice. Banken und Versicherungsgesellschaften bieten dafür verschiedene Produkte an.

Eine grundsätzliche Empfehlung, die zur Bank oder Versicherung tendiert, kann man pauschal nicht abgeben. Ihre persönliche Lebensituation ist für eine Beurteilung wichtig und richtungsbestimmend. Es ist schwer in die Zukunft zu blicken und bereits zu erahnen wie sich die eigene Bedürfnisse ändern. Familie und Ziele können den Bedarf von Risikoabsicherungen durch Versicherungs-Gesellschaften nachhaltig beeinflussen. Banken bieten durchaus lukrative Produkte, die einer entsprechenden Lebensituation näher kommen. Eine Ist-Aufnahme durch einen Berater hilft hier weiter. Prüfen Sie die Daten durch eine Zweitmeinung. Denken Sie daran, regelmässig - wir empfehlen alle  5 Jahre - Ihre Situation wieder neu zu prüfen. Hat sich was verändert? Zuwachs, Jobwechsel, Wohnsituation und viele weitere Punkte können eine Anpassung notwendig machen.
Wenn Sie einen Berater in Ihrer Umgebung suchen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Senden Sie unsere Anfrage per Kontaktformular mit dem Stichwort 'Berater' an uns.

Gebundene Vorsorge (3a Säule)

Beiträge können Sie von Ihrem Erwerbseinkommen abziehen. So werden Sie während der gesamten Laufzeit der  Vorsorgezahlungen steuerlich entlastet. Die Leistungen aus Vorsorgeprodukten müssen erst bei Fälligkeit zu einem reduzierten Satz als Einkommen versteuert werden.

Als Arbeitnehmer oder Selbständigerwerbender dürfen Sie Ihre Beiträge bei der direkten Bundessteuer und den Kantons- und Gemeindesteuern von Ihrem Einkommen abziehen:

  • Falls Sie bei einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule angeschlossen sind, begrenzt sich der Abzug auf maximal 8% des oberen BVG-Grenzlohnes, der ab Januar 2007 CHF 6 365.- beträgt.
  • Gehören Sie keiner Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule an, betragen Ihre jährlichen Abzüge bis zu 20% Ihres Erwerbseinkommens, jedoch höchstens 40% des oberen BVG-Grenzlohnes. Der maximal gültige Abzug wurde ab 1. Januar 2007 bei CHF 31 824.- festgelegt.

Freie Vorsorge (3b Säule)

Die Prämien Ihrer freien Vorsorge dürfen Sie nur in beschränktem Rahmen von Ihrem Erwerbseinkommen abziehen. Dies dann, wenn der zulässige Abzugsbetrag nicht bereits durch Ihre Prämienbeiträge an Kranken- und Unfallversicherungen ausgeschöpft ist. Zudem sind Überschüsse aus den Anlagen von der Einkommenssteuer befreit.

Steuern sparen

Über die 3. Säule können Sie nicht nur Ihre Vorsorge individuell gestalten und so die Leistungen der Pensionskassengelder ergänzen, Sie sparen gleichzeitig auch Steuern. Die Voraussetzungen und Steuervorzüge sind jedoch bei der gebundenen und der freien Vorsorge unterschiedlich. Mit unserem Steuerrechner sehen Sie das Sparpotential.